22. Fachtagung - Nutzung Nachwachsender Rohstoffe - Bioökonomie 3.0  (16. - 17. März 2017)

 Der bisherige Fokus einer energetischen Verwertung wird in diesem Jahr durch Themen der stofflichen Nutzung erweitert. Die bereits fest integrierte Podiumsdiskussion findet dieses Jahr zu dem Motto „Bioenergie und Bioökonomie -Möglichkeiten und Grenzen“ statt. Darüber hinaus wird den Teilnehmern die Gelegenheit zum umfassenden Erfahrungsaustausch nicht nur während der Fachtagung, sondern auch bei einem gemeinsamen Get together gegeben.  


Informationen
Die Teilnehmer können sich per E-Mail, Fax oder Post bis zum 3. März 2017 anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.


Tagungsort

 TU Dresden, Festsaal im Dülfer-Bau 
 Dülferstraße 2 
 01069 Dresden 



Tagungsgebühren* 
    
- Tagungsbeitrag                                                                190,- EUR
- Ermäßigter Tagungsbeitrag (Studenten, Senioren)   100,- EUR
- Abendessen zum Get together                                        30,- EUR


 * Alle Preise verstehen sich pro Person und inklusive Mehrwertsteuer. Der Beitrag beinhaltet die Verpflegung während der Tagung und Downloadberechtigung der Vorträge im Nachgang der Veranstaltung.



Übernachtung   


Im Star lnn Hotel Premium Dresden ist ein Zimmerkontingent für die Teilnehmer reserviert. Dies kann unter dem Stichwort: DBI bis zum 15.02.2017 abgerufen werden (EZ inkl. FS: 85,00 EUR inkl. MwSt. pro Person).   
 Alternativ haben wir im ibis Hotel Dresden ein weiteres Zimmerkontingent bis zum 24.02.2017 reserviert (EZ inkl. FS: 59,00 EUR inkl. MwSt. pro Person).  




Teilnahmebedingungen   


Die Bezahlung der Tagungsgebühr erfolgt auf Grundlage der verbindlichen Anmeldung zur 22. Fachtagung auf Rechnung. Die Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zum 2. März 2017 kostenfrei. Bei späteren Absagen bzw. Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. Muss die Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt werden, erfolgt die sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.